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Fa­kul­tät für Ge­sund­heits­wis­sen­schaf­ten

Daten-​ und In­for­ma­ti­ons­schutz­ko­or­di­na­ti­on

Uni-Halle
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Datenschutz-​ und In­for­ma­ti­ons­si­cher­heits­ko­or­di­na­ti­on (DISK)

Als Datenschutz-​ und In­for­ma­ti­ons­ko­or­di­na­tor (Disk) un­ter­stüt­ze ich die ver­ant­wort­li­chen da­ten­ver­ar­bei­ten­den Stel­len der Fa­kul­tät bei der Um­set­zung der da­ten­schutz­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen (u.a.) der EU-​Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Ver­pflich­tun­gen schüt­zen die Be­trof­fe­nen­rech­te und sol­len ge­währ­leis­ten, dass jeder Mensch grund­sätz­lich selbst ent­schei­den kann, was mit sei­nen per­sön­li­chen Daten pas­siert. Dar­über hin­aus schützt deren Um­set­zung die für die je­wei­li­ge Da­ten­ver­ar­bei­tung ver­ant­wort­li­che Stel­le an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld vor mög­li­chen recht­li­chen Kon­se­quen­zen.

Ver­pflich­tun­gen nach der DSGVO be­stehen nur bei Vor­lie­gen per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Das ist dann der Fall, wenn die Daten, di­rekt oder in­di­rekt, einer na­tür­li­chen Per­son zu­ge­ord­net wer­den kön­nen. Daher ist immer zu­nächst fest­zu­stel­len, ob ein Per­so­nen­be­zug vor­liegt oder her­ge­stellt wer­den kann bzw. ob ein ent­spre­chen­der Bezug über­haupt für die Zweck­er­rei­chung im Pro­jekt vor­lie­gen muss.

Ein früh­zei­ti­ges Ein­bin­den mei­ner Be­ra­tung und Un­ter­stüt­zung bei der Er­fül­lung der da­ten­schutz­recht­li­chen An­for­de­run­gen vor allem bei For­schungs­pro­jek­ten ist dabei wün­schens­wert. So kön­nen nicht nur un­nö­ti­ge Ver­zö­ge­run­gen bei der Durch­füh­rung von Pro­jek­ten ver­mie­den wer­den. Es kann auch früh genug dar­auf hin­ge­wirkt wer­den, dass z.B. Datenschutz-​ und Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen DSGVO-​konform er­stellt wer­den. Au­ßer­dem wer­den an der Fa­kul­tät oft Daten mit Ge­sund­heits­be­zug ver­ar­bei­tet. Da sie zu den Daten mit einem be­son­de­ren Schutz­be­darf ge­hö­ren, sind ent­spre­chend be­son­de­re Schutz­maß­nah­men von­nö­ten. Auch da kann eine früh­zei­ti­ge Be­ra­tung hilf­reich sein. Pro­jekt­ver­ant­wort­li­che soll­ten daher nach Mög­lich­keit früh genug auf meine be­ra­ten­de Tä­tig­keit hin­wei­sen.

Unter dem Me­nü­punkt „Auf­ga­ben“ wird etwas de­tail­lier­ter mein Auf­ga­ben­be­reich be­schrie­ben.

Der Me­nü­punkt „Hin­wei­se/ Links“ lie­fert (u.a. über einen Link zur Stab­stel­le Da­ten­schutz der Uni­ver­si­tät) nä­he­re Hin­wei­se zu den da­ten­schutz­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen sowie Hilfs­mit­tel zu deren Er­fül­lung. So wer­den dort ver­schie­de­ne Muster-​Dokumente, wie z.B. zu den Ver­zeich­nis­sen der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten und den Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen, ge­lis­tet. Fer­ner gibt es dort eine Stu­di­en­pla­nungs­hil­fe für For­scher:innen.

Der DISK der Fa­kul­tät für Ge­sund­heits­wis­sen­schaf­ten Jörg Rie­del

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